Spendenprojekte
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Vormundschaften
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2. Vertretung gegenüber Dritten |
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3. Handlungen zum Schutz des Kindeswohles |
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4. Kooperation mit allen am Hilfeplan Beteiligten (leiblichen Eltern, Pflegeeltern, Schule, Jugendamt, Trägern der Jugendhilfe etc.) |
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5. persönlicher Beziehungsaufbau zum Mündel |
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6. Sorge für den Umgang mit den leiblichen Eltern bei Entzug der elterlichen Sorge durch begleiteten Umgang (bei bestehender Vormundschaft/Pflegschaft), falls nicht ausgeschlossen |
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Die Vormundschaftsarbeit wird gefördert durch:
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