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28.01.2010: SOS - SOS - SOS

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Vormundschaften

Alle Kinder brauchen Eltern

afrikanisches Kind

Wenn die leiblichen Eltern ihre vertrauensvolle Elternaufgabe nicht ausfüllen (können), setzt sich der Diakonieverein Vormundschaften und Betreuungen e.V. für die Rechte und Pflichten deutscher wie Kinder internationaler Herkunft ein. Die beiden hauptamtlichen Sozialpädagoginnen führen selbst Vereinsvormundschaften und werben, qualifizieren, vermitteln und begleiten Ehrenamtliche bei der Ausübung von Vormundschaften.

Eine Vormundschaft beinhaltet Personensorge (Erziehungsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Gesundheitssorge) und Vermögenssorge. Praktisch kann dies folgende Aufgaben beinhalten:

1. Ausübung der elterlichen Sorge, gesetzliche Sorge:

  • Vermögensverwaltung
  • Unterschreiben von Schulzeugnissen
  • Beantragung von Krankenversicherung, Hilfen zur Erziehung, Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II oder XII, von Leistungen nach AsylbLG
  • Asylanträge
  • Beauftragung von Rechtsbeiständen
  • Einwilligung in ärztliche Eingriffe
  • Entscheidungen über den Aufenthalt des Mündels
  • u.v.m.

2. Vertretung gegenüber Dritten

3. Handlungen zum Schutz des Kindeswohles

4. Kooperation mit allen am Hilfeplan Beteiligten (leiblichen Eltern, Pflegeeltern, Schule, Jugendamt, Trägern der Jugendhilfe etc.)

5. persönlicher Beziehungsaufbau zum Mündel

6. Sorge für den Umgang mit den leiblichen Eltern bei Entzug der elterlichen Sorge durch begleiteten Umgang (bei bestehender Vormundschaft/Pflegschaft), falls nicht ausgeschlossen

Die Vormundschaftsarbeit wird gefördert durch:

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz